Ob Akten, Datenträger, Festplatten, Produkte, elektronische Medien – wir vernichten Ihre sensiblen Daten- und Informationen sicher nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein weiteres Standbein ist die Akteneinlagerung und Digitalisierung von Akten. Lernen Sie unsere vielfältigen Dienstleistungen kennen – perfekt abgestimmt auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Privatpersonen.
Wir bieten Ihnen vertrauenswürdige Lösungen - kompetent, transparent und lokal vor Ort.
Entdecken Sie unsere Leistungen und erfahren Sie mehr über unser Angebot.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Unsere Anlage ist videoüberwacht und alarmgesichert und wird in regelmäßigen Abständen geprüft und nach ISO 21964 / DIN 66399 zertifiziert.
Die Vernichtung findet in einer hermetisch abgeschlossenen und elektronisch gesicherten Halle statt. Die Einfahrt ist nur über eine elektronisch gesicherte Fahrzeugschleuse möglich. Alle Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Unsere Mitarbeiter*innen werden regelmäßig geschult und sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Polizeiliche Führungszeugnisse liegen uns vor.
Bei uns können Sie Ihre Akten (auch inklusive der Ordner), Datenträger, Festplatten, Laptops, Handys etc. auch anliefern innerhalb unserer Öffnungszeiten.
Diese sind: Montag - Freitag von 7 h - 16 h (bitte beachten Sie nur unsere Pausen um 9 h und 13 h für jeweils eine halbe Stunde)
Gerne können Sie, ohne vorherige Anmeldung, vorbei kommen.
Wir arbeiten sicher und nachhaltig. Unser Ziel ist es, unsere Dienstleistung nachhaltig und ressourcenschonend anzubieten. Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach produzieren wir den Strom selbst um unsere Anlage zu betreiben. Sämtliche vernichtete Materialien werden wieder dem Recycling zugeführt. So entstehen z.B. aus den vernichteten Akten Hygienepapier.
Der Gesetzgeber regelt für geschäftliche Unterlagen wie lange diese aufbewahrt werden müssen und wie was vernichtet werden muss. Buchhaltungsbelege beispielsweise müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, Patientenakten häufig sogar 30 Jahre und Geschäftsbriefe immerhin noch 6 Jahre lang. Bevor also der Aktenvernichter angeschaltet, bzw. ein Dienstleister beauftragt wird, sollte erst geprüft werden welche Fristen für welche Unterlagen eingehalten werden müssen. Insbesondere wenn Daten Dritter betroffen sind, müssen die Datenträger nach der ISO 21964 / DIN 66399 unter Berücksichtigung der DSGVO sicher entsorgt werden.
Sie benötigen Info zu den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen z.B. Ihrer Steuerunterlagen?