Mit Sicherheit GAUER

Auf Nummer sicher gehen!

Sicherheit

Aber sicher! Die Gauer Daten- und Aktenvernichtungs GmbH ist anerkannter und registrierter Fachbetrieb der Akten- und Datenträgervernichtung nach ISO 21964 / DIN 66399 und als solcher zertifiziert mit dem BVSE-Qualitätssiegel.

Unser Sicherheitskonzept baut auf lückenlose Kontrollierbarkeit sämtlicher Vorgänge. Jede Behälterabholung registrieren wir. Zur Überwachung der Transportwege setzen wir ein speziell konzipiertes GPS Ortungssystem ein. Von unserer Zentrale können wir in Echtzeit die jeweiligen Positionen unserer Fahrzeuge bzw. deren aktuellen Arbeitsstatus verfolgen. Alle Vorgänge werden aufgezeichnet, um sie jederzeit rekonstruieren zu können.

Wir erstellen für Sie eine detaillierte Dokumentation, die jeden Schritt unserer Dienstleistung aufzeichnet:

Von der Behälterübernahme über den Transport und Zerkleinerung bis zur Verwertung.

Gauer: Akten- und Datenvernichtung gemäß ISO 21964 / DIN 66399

Wir führen unsere Akten- und Datenvernichtung gemäß der deutschen Industrienorm ISO 21964 / DIN 66399 durch.

Diese DIN-Norm kategorisiert Daten nach ihrer Materialbeschaffenheit, z. B. Papier, CD/DVD oder Festplatte. Sie definiert je nach Vertraulichkeitsgrad Schutzklassen und gibt hierzu Sicherheitsstufen vor. Die Schutzklasse bestimmt  Prozessdetails von der Gestellung einer Datentonne über die Abholung bis zur Vernichtung.

Die Sicherheitsstufe gibt an, wie klein das Material nach dem Vernichtungsvorgang mindestens sein muss.

Schutzklassen und Sicherheitsstufen im Überblick

Schutzklassen:
  • Schutzklasse 1:

    Normaler Schutzbedarf für interne personenbezogene Daten, darunter fallen zum Beispiel Telefonlisten, Produktlisten, Lieferantendaten oder Adressdaten.

  • Schutzklasse 2:

    Hoher Schutz für vertrauliche Daten, dazu gehören Finanzbuchhaltungsunterlagen, Bilanzen und Jahresabschlüsse sowie interne Reportings.

  • Schutzklasse 3:

    sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten, hier geht es um sehr sensible Daten wie Unterlagen aus Zeugenschutzprogrammen oder Informationen des Bundes und der Länder, aber auch Unterlagen aus Forschung und Entwicklung.

Sicherheitsstufen:
  • Sicherheitsstufe 1:

    Allgemeines Schriftgut das unlesbar gemacht werden soll, zum Beispiel veraltetes Werbematerial wie Prospekte oder Kataloge – eine Reproduktion der vernichteten Daten ist mit einfachem Aufwand möglich.

  • Sicherheitsstufe 2:

    Interne Unterlagen, die unlesbar gemacht werden sollen, etwa unternehmenseigene Kommunikation wie abgelaufene Anweisungen, Formulare oder Aushänge – eine Reproduktion ist mit besonderem Aufwand noch möglich.

  • Sicherheitsstufe 3:

    Datenträger mit sensiblen, vertraulichen und personenbezogenen Daten mit erhöhtem Schutzbedarf, z.B. Steuerunterlagen, Bestellungen mit Adressdaten von Personen – eine Reproduktion ist nur mit erheblichem Aufwand möglich.

  • Sicherheitsstufe 4:

    Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten mit erhöhtem Schutzbedarf, etwa Bilanzen, Gehaltsabrechnungen, Personaldaten, Arbeitsverträge oder medizinische Berichte – eine Reproduktion ist mit außergewöhnlichem Aufwand möglich.

  • Sicherheitsstufe 5:

    Datenträger mit geheim zu haltenden Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung, beispielsweise Patente, Konstruktionsunterlagen, Strategiepapiere oder Prozessunterlagen – die Reproduktion ist nur mit zweifelhaften Methoden möglich.

  • Sicherheitsstufe 6:

    Geheime Hochsicherheits-Daten etwa Forschungs- und Entwicklungsunterlagen, behördliche Geheimbereiche – eine Reproduktion ist technisch nicht möglich.

  • Sicherheitsstufe 7:

    Streng geheime Hochsicherheits-Daten, hier handelt es sich um den geheimdienstlichen oder militärischen Bereich – eine Reproduktion ist ausgeschlossen.

Jeder Datenträger ist mit einem Kürzel versehen.

P – Informationsdarstellung in Originalgröße:

Papier, Film, Druckformen, Aktien, Karteikarten

F – Informationsdarstellung verkleinert:

Film, Mikrofilm, Folie

O – Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern:

 CD/DVD

T – Informationsdarstellung auf magnetischen Datenträgern:

Disketten, ID-Karten, Magnetbandkassetten

H – Informationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischen Datenträger:

Festplatten

E – Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern:

Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatte, mobile Kommunikationsmittel

Je nach Datenträger und Sicherheitsstufe müssen bei der Vernichtung bestimmte Partikelgrößen eingehalten werden.

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Die Sicherheitsstufen P1 - P5*

Partikelgrößen nach DIN 66399-2

Kategorie P (Darstellung in Originalgröße)

  • P 1 – 2000 mm²
  • P 2 – 800 mm²
  • P 3 – 320 mm²
  • P 4 – 160 mm²
  • P 5 – 30 mm²

 

10% der Gesamtmenge dürfen folgende maximale Partikelgrößen aufweisen:

  • P 1 – 3.800 mm²
  • P 2 – 2000 mm²
  • P 3 – 800 mm²
  • P 4 – 480 mm²
  • P 5 – 90 mm²