Ob Akten, Daten oder elektronische Medien – wir vernichten oder archivieren sensible Bankinformationen, Personalberichte, Krankendaten, Steuerunterlagen …absolut bekömmlich - gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Ganz ohne Zwischenlagerung verwerten wir das Shreddergut weiter als Rohstoff – kostensparend und umweltschonend. Selbstverständlich bieten wir unsere Dienstleistungen auch für Privatpersonen an.
Aktuell befinden sich vermehrt sogenannte "Phishing-Mails" im Umlauf. "Phishing" ist der Versand gefälschter E-Mails, die Menschen dazu verleiten sollen, auf einen Betrug hereinzufallen. Phishing-Mails zielen häufig darauf ab, dass die Nutzer Finanzinformationen, Zugangsdaten oder andere sensible Daten preisgeben.
Es wird vorgetäuscht, dass die Nachrichten von einem bekannten Absender stammen. Auch Gauer ist hiervon betroffen. Bei genauerem Hinsehen ist aber erkennbar, dass solche E-Mails nicht von Gauer stammen, bitte beachten Sie die Absender-E-Mail Adresse von Gauer immer auf @gauer.de endet.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind, ob eine Nachricht, die Sie empfangen haben, tatsächlich von uns gesendet wurde und informieren Sie uns, wenn Sie solche gefäschten E-Mails erhalten haben.
So können Sie sich schützen (gilt generell für den Empfang von E-Mails):
Wir berechnen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit unserem einfachen Kalkulator.
Probieren Sie es aus!
Die einfache Bestellmöglichkeit per Photo-Scan:
Aktivieren Sie das Label an Ihrer Gauer-Tonne und wir kommen zeitnah und holen sie ab! Ganz einfach und unkompliziert.
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Der Gesetzgeber regelt für geschäftliche Unterlagen wie lange diese aufbewahrt werden müssen und wie was vernichtet werden muss. Buchhaltungsbelege beispielsweise müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, Patientenakten häufig sogar 30 Jahre und Geschäftsbriefe immerhin noch 6 Jahre lang. Bevor also der Aktenvernichter angeschaltet, bzw. ein Dienstleister beauftragt wird, sollte erst geprüft werden welche Fristen für welche Unterlagen eingehalten werden müssen. Insbesondere wenn Daten Dritter betroffen sind, müssen die Datenträger nach der ISO 21964 / DIN 66399 unter Berücksichtigun der DS-GVO sicher entsorgt werden.
Eine echte Hilfe
"Wir arbeiten nunmehr seit nahezu 15 Jahren mit der Firma Gauer Daten- und Aktenvernichtung GmbH zusammen. Jeder auch noch so kurzfristig gestellte Auftrag konnte in kürzester Zeit zuverlässig und sicher erledigt werden. Daher bedanken wir uns an dieser Stelle für die hervorragende und stets zuverlässige Partnerschaft."
– Stefan Herber, Herber Unternehmensberatung KG