Was genau ist die „DIN 32 757“?
Die DIN 32 757 ist als Richtschnur für die Hersteller von Aktenvernichtungsgeräten für den Büroeinsatz entwickelt worden und hatte zunächst einmal gar nichts mit der Dienstleistung Aktenvernichtung zu tun. Die DIN 32 757 wurde durch unsere Branche allmählich adaptiert, da jede Organisation/Unternehmen i.d.R. über ein oder mehrere Aktenvernichtungsgeräte verfügt, welches über eine Klassifizierung gemäß der DIN 32 757 besitzt und somit das Zerkleinerungsprogramm des Dienstleisters mit den internen Standards vergleichbar macht.
Bei der Novellierung der DIN 32 757 wurden "Erläuterungen" dieser Norm hinzugefügt, in denen der Dienstleistung Aktenvernichtung durch den Einsatz von industriellem Equipment als auch dem geänderten Abfallrecht (Verwertungsgebot) Rechnung getragen wird.
Um dem Umweltschutzaspekt gerecht zu werden, sollte deshalb — wenn es die Sicherheitslage zulässt — ein Vernichtungsgerät mit einer niedrigeren Sicherheitsstufe gewählt werden.




