Dies ist ein heikles Thema, weswegen wir folgende Vorbemerkung machen möchten:

Wir sind uns sehr bewusst, dass wir uns im Wettbewerb zu diesem Entsorgungsweg befinden und das dadurch alles was wir zu diesem Thema äußern, als "interessengeneigt" angesehen werden kann. Wir haben uns trotzdem dazu entschlossen einige objektiv nachvollziehbare Punkte aufzuführen, da dieses Thema wiederholt an uns herangetragen worden ist.

Dieser Entsorgungsweg wird von uns als kritisch angesehen.

Dies bezieht sich nicht auf die Sicherheit der "Vernichtung" durch Papierherstellung. Da bei der Papierherstellung das Papier in seine einzelnen Fasern aufgeschlossen wird, entspricht die damit ereichte Sicherheitsstufe nach DIN 32 757 tatsächlich der Stufe 5 (Stoffumwandlung). Allerdings wird der von uns nach der Zerkleinerung produzierte Papierrohstoff ebenfalls diesem Prozess unterzogen, so dass am Ende letztendlich Gleichheit herrscht.

Das Problem sehen wir vor dem Stoffumwandlungsvorgang. Die originäre Aufgabe einer Papierfabrik ist es, unter industriellen Bedingungen die bestmöglichen Papierprodukte zum bestmöglichen Preis herzustellen. Diese Produktionsaufgabe verträgt sich nicht mit dem Sicherheitsgedanken einer professionellen Dienstleistung, der sich durch die gesamte Prozesskette der Aktenvernichtung fortsetzt.

Dies beginnt schon bei der Materialanlieferung: Eine Papierfabrik verarbeitet täglich bis zu  mehreren tausend Tonnen Altpapier. Die hierzu erforderliche interne Logistik lässt sich mit zugriffsicheren und abgeschlossenen Entladezonen wie in unserer Branche üblich, nicht vereinbaren.

Bei der Papierherstellung wird mit Rezepturen gearbeitet, d. h. für die Herstellung eines bestimmten Produktes werden unterschiedliche Papierqualitäten miteinander gemischt um gewisse Eigenschaften (z.B. Helligkeit oder Reißfestigkeit) sicherzustellen. Wann welche Rezepturen/Materialmischungen eingesetzt werden, bestimmen die Kunden der Papierfabrik durch ihre Aufträge. Wenn jetzt über mehrere Tage lang eine Zusammensetzung benötigt wird, die keine Administrationspapiere enthält, was passiert in der Zwischenzeit mit dem Material? Wie ist die zugriffsichere Zwischenlagerung dieses Material geregelt?

Durch die vorgeschaltete rückinformationssichere Zerkleinerung der Akten bei der Entsorgung durch einen Fachbetrieb ist die Zwischenlagerung völlig unproblematisch.

Ein weiterer Punkt betrifft die Vorgehensweise bei ungeplanten (aber auch geplanten) Stillständen. Papiermaschinen sind ungemein komplexe Anlagen mit einer ebenso komplexen Prozesskette. Sobald nur ein Glied in dieser Kette ausfällt, steht der gesamte Prozess. Auch in diesem Fall stellt sich wieder die Frage nach der gesicherten Zwischenlagerung.

Der nächste Punkt betrifft die papierfremden Bestandteile. Bei der Papierherstellung unterscheidet man zwei Arten von Störstoffen:

  1. Produktionslästige Stoffe – hierunter versteht man, papierfremde Bestandteile, welche definitiv kein Papier sind wie Metall, Holz, Plastik, Styropor oder Steine. Diese Stoffe werden relativ problemlos während der Papierherstellung von den Papierfasern getrennt. Diese verursachen natürlich höhere Kosten bei der Entsorgung, was bei den heutigen Abfallkosten natürlich weniger schön ist, aber die Qualität des Produktes wird dadurch nicht beeinträchtigt.
  2. Produktionsschädliche Stoffe – sind papierfremde Bestandteile die dem Papier-rohstoff sehr ähnlich sind und daher nicht während des Produktionsprozesses entfernt werden, sondern in das Produkt gelangen und dies, im Extremfall, zu Abfall werden las-sen. In Anbetracht der gewaltigen Produktionschargen geht es hier nicht um ein paar Kilo sondern um zig-Tonnen, die anstatt verkauft teuer entsorgt werden muß. Hierzu zählen beispielsweise nassfest geleimte Papiere oder stark färbende Papiere (Kohlepapier).

Ein Teil unserer Dienstleistung besteht in der Vorbereitung/Sortierung des zu zerklei-nernden Materials, um den bei der Zerkleinerung produzierten Papierrohstoff absolut frei von den produktionsschädlichen Stoffen und auch die produktionslästigen Stoffe unter der allgemein tolerierten Marke von 2 Gewichtsprozent zu halten.

Da sich im Normalfall immer Störstoffe in Aktenmaterial befinden muss die Sortierung entweder durch den Datenbesitzer oder irgendwo vor der Verarbeitung innerhalb der Papierfabrik stattfinden. Auch hier gilt wieder: Wie ist die Konditionierung des vertraulichen Materials organisiert und was geschieht mit den aussortierten Fremdstoffen im Hinblick auf die evtl. darauf enthaltenen Daten.