In den Erläuterungen zur DIN Norm 32 757 steht hierzu folgendes:

Bei der Wahl der Sicherheitsstufe sollte auch die Durchsatzleistung Berücksichtigung finden. Bei kleinen Durchsatzmengen, insbesondere, wenn Farbe oder andere Eigenschaften des Materials eine Rekonstruktion erleichtern, sollte gegebenenfalls eine höhere Sicherheitsstufe gewählt werden.

Umgekehrt erschweren große Durchsatzmengen (Großanlagen, Durchsatz > 500 Kg. pro Stunde) und die anschließende Vermischung und/oder Verpressung des Vernichtungsguts eine Reproduktion, so dass in diesen Fällen eine niedrigere Sicherheitsstufe im Sinne dieser Norm angewendet werden kann um eine stoffliche Verwertung auch bei höherem Schutzbedürfnis zu gewährleisten; denn:  Papier, das entsprechend der Partikelgröße der Sicherheitsstufen 4 oder 5 vernichtet wurde, ist ein Recycling praktisch nicht mehr möglich.

Diese Erläuterungen dienen ausschließlich dem Besitzer des zu vernichtenden Schriftgutes und nicht dem ausführenden dem Dienstleister. Nur der Besitzer der Akten ist dazu befugt, die Entscheidung zu treffen, dass die Partikelgröße seines Dienstleisters (z.B. Stufe 2) die mit einer Großanlage im Sinne der Norm (Durchsatz > 500 Kg. pro Stunde) erzielt wird mit der anschließenden Verwirbelung und der Verdichtung zu Ballen für ihn einer Sicherheitsstufe 3 entspricht. Diese Entscheidung kann niemals der Dienstleister alleine treffen.

Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, sich über die tatsächliche Granulatsgröße seines Dienstleisters vor Ort zu informieren und darauf zu achten, dass dieser seine Vernichtungsstufe gemäß DIN 32 757 nicht selbst "schön rechnet".