Welche Sicherheitsstufe ist die »Richtige«?
Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten und das Folgende hat sich aus unserer über 20-jährigen Erfahrung im Bereich der industriellen Aktenvernichtung herausgebildet und stellt eine Empfehlung aus der Sicht eines Dienstleisters dar:
Wir empfehlen die Zerkleinerung von Papierdatenträgern, also Akten und Schriftgut, EDV-Listen etc. entsprechend der DIN 32 757, Sicherheitsstufe 3, bezogen auf die Partikelgröße. Diese wird wie folgt definiert: Materialteilchenfläche <= 320 mm², 10% der Gesamtmenge dürfen eine Materialteilchenfläche von bis zu 800 mm² aufweisen.
Unter diesen Angaben können sich die allerwenigsten etwas vorstellen. Folgende Definition ist daher wesentlich plastischer: Nach der Zerkleinerung entsprechend der Sicherheitsstufe 3 hat das Granulat die Form und Größe von Cornflakes.
Dieses Granulat lässt sich noch problemlos einer stofflichen Verwertung zuführen und deckt i.d.R. 95% aller Sicherheitsanforderungen ab (inkl. personenbezogener Daten). Eine höhere Sicherheitsstufe für Papier ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Dies ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn die Ausgangsgröße (d.h. vor der Zerkleinerung) bereits relativ klein ist, z.B. in der Größe einer Kreditkarte. Dies könnten beispielsweise Wertpapiercoupons oder Eintrittskarten sein; oder Schriftgut mit einem extrem hohen Schutzbedürfnis z. B. aus dem militärischen oder erkennungsdienstlichen Bereich.
In Verbindung mit den bereits genannten "Erläuterungen zur DIN 32 757" kann der Datenbesitzer die Erfüllung der Sicherheitsstufe 4 als gegeben ansehen.




