Die DIN 32 757 sieht fünf Sicherheitsstufen vor, die sich an dem jeweiligen Schutzbedürfnis des Schriftgutes bzw. dem Einsatzzweck orientieren. Diese Angaben stellen insofern aber nur "Empfehlungen" dar, da jeder Datenbesitzer das Schutzbedürfnis seiner Daten selbst definieren muss.

Sicherheitsstufe Charakterisierung Geeignet für
1 Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, daß die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand, möglich ist allgemeines Schriftgut, das unlesbar gemacht werden soll.
2 Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, daß die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich ist.
internes Schriftgut, das unlesbar gemacht werden soll.
3 Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, daß die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich ist.
vertrauliches Schriftgut, das unlesbar gemacht werden soll.
4 Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, daß die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktlonen möglich ist.
geheimzuhaltendes Schriftgut, das unlesbar gemacht werden soll.
5 Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, daß es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, auf ihnen wiedergegebene Informationen zu reproduzieren.
geheimzuhaltendes Schriftgut, wenn außergewöhnlich hohe Sicherheitsanforderungen zu stellen sind.