Wir nutzen bereits die Dienste eines Unternehmens zur Aktenvernichtung – Sind wir jetzt jeder Verantwortung enthoben?
Leider nicht. Selbst das schönste Vernichtungsprotokoll entlastet Sie nicht von der externen Verantwortung gegenüber Ihren Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern. Zwar können Sie das ausführende Unternehmen, im Falle eines Falles, für entstandene Schäden in Regress nehmen, bleiben aber selbst, als "Datenbesitzer", zunächst einmal voll im Obligo.
Daher ist es unerlässlich, dass sich der Auftraggeber vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung über die Vorgehensweise des Dienstleisters informiert und alle sicherheitsrelevanten Vorgänge und Systeme hinsichtlich der Eignung für sein individuelles Sicherheitsbedürfnis überprüft.
