Mit Ausnahme der Verwahrung von Konkursakten (werden für die Lagerzeit im Voraus berechnet), richten wir uns hier nach den Wünschen des Kunden. Der Rechnungszyklus kann monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährig vereinbart werden. Die Kosten für anfallende Dienstleistungen (z. B. Beräumung, Abholung oder Rücklieferung, Recherche, Vernichtung etc.) werden einmal monatlich abgerechnet. Des weiteren ist auch eine, an Ihre Organisationsstruktur angepasste, kostenstellenbezogene Abrechnung möglich.